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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten folgende AGB:
§ 1 Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kunde ein Angebot von uns schriftlich annimmt oder eine Bestellung des Kunden durch uns mit Auftragsschreiben bestätigt wird.
§ 3 Lieferung
1. Haben wir uns gegenüber dem Kunden zum Versand verpflichtet, so nehmen wir diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor; wir haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über.
2. Wir versuchen, angegebene Lieferzeiten einzuhalten; sie sind jedoch unverbindlich. Abweichungen hiervon müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren, nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
4. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten, diese werden nicht dem Kunden auferlegt.
§ 4 Preise/Zahlung
1. Die angebotenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Angebots bei unserem Kunden.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, welche vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden gesondert berechnet.
4. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung und Versendung der Ware ohne Abzug fällig und zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechtigt. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
3. Ist im kaufmännischen Verkehr der Kunde zur Weiterveräußerung berechtigt, so tritt er hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigenden Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 6 Beanstandungen, Gewährleistung
1. Satzfehler werden von uns kostenfrei berichtigt; dagegen müssen wir für von uns in Folge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der hierfür aufgewendeten Arbeitszeit berechnen. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden.
3. Beanstandungen sind nur innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Drucksachen werden vor dem Versand stapelweise geprüft, eine Blatt-für-Blatt Prüfung erfolgt nicht. Eine Mängelrüge kann nur erhoben werden, wenn mindestens 10 % der Auflage den beanstandeten Mangel aufweisen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Gleiches gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns.
§ 7 Haftung
1. Vorbehaltlich den nachfolgenden Regelungen haften wir nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzung, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzung, haften wir nicht.
2. Im kaufmännischen Verkehr haften wir stets nur für Schäden, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen vorschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei von uns verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 8 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 9 Eigentum, Urheberrecht
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, Augsburg. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
2. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – aus welchem Grund auch immer – rechtsunwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
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